Bafa Mitarbeiter sind hinsichtlich der IATA-Regeln und Tiertransport vollausgestattet. Sie verfügen über durchgehend aktualisierte Informationen über die rechtlichen Sanktionen der Länder, an der sie tätig sind. Unabhänging davon, welche Tiere sie befördern werden, werden um die Tiere immer besonders gekümmert und dafür gesorgt, dass sie mit dem notwendigen erfahrenen Aufmerksamkeit befördert und sichern zum Ankunftsort gebracht werden.
Für ausführliche Infos über Haustierbeförderungen können Sie sich mit info@bafagroup.com in Verbindung setzen.
ANMERKUNG: Weil bezüglich der beantragenden lebendigen Hundebeförderung laut Artikel 14 Absatz (L) des ab 24.06.2004 in Kraft eingetretenen Gesetzes 5199 über Schutz der Tiere „ Die Erzeugung, Besitz, die Einfuhr in unseren Land, dessen Verkauf und Werbung, Austausch, Ausstellung und Schenkung, der gefährlichen Tiere wie Pitbull Terrier, Japanese Tosa verboten ist“, werden aggressive und in Notfall nicht intervenieren könnende Hunde nicht transportiert.
Vergleichbare 2 erwachsene Tiere, die an das Zusammenleben angewöhnt und je bis zu 14 Kg wiegen, können zusammen in einem Käfig/Container transportiert werden. Tiere die schwerer wiegen müssen je einzelnen in getrennten Käfig/Container transportiert werden.