Eine der wichtigsten Einheiten eines Transports ist zweifellos der Kosten.
BAFA wird Sie schriftlich über dem Umzugskosten benachrichtigen, sie wird eventuelle beim Hafen oder Zollstellen anfallende zusätzliche Kosteninformationen mit Ihnen teilen, damit Sie bei der Anlieferungsort mit keiner unerwarteten Kosten gegeneinanderstehen und jegliche diesbezügliche Maßnahmen bereits vor Beginn der Transport ausführen.
Auch wenn die eventuelle Kosten beim Lieferungszollamt und –Lieferungshafen vorab nicht vollkommen bekannt sind, werden nach Ankunft Ihrer Waren an die entsprechenden Hafen oder Zollstellen die Netto Summen mittels öffentlichen Belegen durch Hafenverwaltungen und Zollverwaltungen mitgeteilt.